Der Integrationskurs mit Kinderbetreuung
Die Bundesregierung erleichtert Eltern mit kleinen Kindern die Teilnahme an Integrationskursen.
Ab sofort fördern das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) für diese Mütter und Väter eine kursbegleitende Betreuung, wenn deren Kinder noch nicht in eine reguläre
Kita oder Kindertagespflege gehen können.
Was wir bieten
Kinderbetreuung während des Kurses durch erfahrenes, qualifiziertes Personal im gleichen Gebäude.
Während der Kurslaufzeit steht eine sozialpädagogische Fachkraft als Ansprechperson begleitend zur Seite.
Mitzubringen sind
-Verpflichtung/Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs von der Ausländerbehörde, beziehungsweise dem Jobcenter
-Ausweis, bzw. Aufenthaltstitel, gegebenenfalls Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen
(zum Beispiel ALG II, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG)
WAS SIE NOCH WISSEN SOLLTEN
Ein Integrationskurs setzt sich aus 600 Stunden Sprachunterricht und 100 Stunden Orientierungskurs mit Informationen über Politik, Geschichte und gesellschaftliches Leben zusammen.
Für Migranten, die nicht lateinisch alphabetisiert sind, werden Alphabetisierungskurse mit 900 Unterrichtsstunden zzgl. 100 Unterrichtsstunden Orientierungskurs angeboten.
Ein Berechtigungsschein des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, des Bundesverwaltungsamtes, des Ausländeramtes oder des Jobcenters berechtigt zur Teilnehme.
Eine Unterrichtsstunde kostet 1,95 € (Eigenbeitrag). Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II., Wohngeld oder Kinderzuschlag können auf Antrag beim BAMF vom Eigenbeitrag befreit werden.
Teilnahmeberechtigte, die vom Kostenbeitrag befreit wurden, bekommen bei ordnungsgemäßer Teilnahme unter bestimmten Voraussetzungen die notwendigen Fahrkosten erstattet.
Die Teilnahme am Abschlusstest und eine einmalige Wiederholung sind kostenlos.
Wenn Sie den Abschlusstest am Ende des Integrationskurses bestehen, werden Ihnen vom Bundesamt auf Antrag 50 % des Eigenbeitrags erstattet.
Neubürgern, denen kein Berechtigungsschein zusteht, können an einem Integrationskurs als Selbstzahler teilnehmen.
WER KANN EINEN BERECHTIGUNGSSCHEIN BEANTRAGEN?
EU-Bürger:innen
Aussiedler:innen und Spätaussiedler:innen
nicht-deutsche Ehegatten mit einem Aufenthaltstitel
Asylanerkannte
andere Ausländer:innen mit einem Aufenthaltstitel*
*Die Ausstellung des Berechtigungsscheines für die Teilnahme am Integrationskurs liegt ausschließlich im Kompetenzbereich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der jeweiligen Ausländerbehörde, des Bundesverwaltungsamtes oder das Jobcenter.
UNSERE INTEGRATIONSKURSANGEBOTE
Allgemeine Integrationskurse (600 UE*)
Integrationskurse mit Alphabetisierung (900 UE*)
Jugendintegrationskurse (900 UE* inklusive Praktikum)
Frauenintegrationskurse (900 UE*)
Orientierungskurse (100 UE*)
Wiederholerkurse (300 UE*)
*UE = Unterrichtseinheit 45 Minuten